Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels
§ 1 Gewinnspiel
Veranstalter des Gewinnspiels ist die JT International Germany GmbH („nachfolgend „JTI“), Peter-Huppertz-Straße 11, 51063 Köln.
§ 2 Teilnahme
(1) Teilnehmen kann jeder volljährige Nutzer von Tabakprodukten und Nikotinkonsumgütern mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Mitarbeiter von JTI, deren Angehörige ersten Grades sowie Mitarbeiter teilnehmender Dienstleister sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen sind nicht gestattet und werden von JTI unverzüglich nach Kenntniserlangung zur Anzeige gebracht.
(2) Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit seiner Daten selbst verantwortlich. Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss erfolgen.
(3) Pro Person wird nur eine Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert. Mehrfachanmeldungen derselben Person werden ausgeschlossen.
(4) JTI behält sich das Recht vor, die Teilnahme einer Person abzulehnen oder die Teilnahme einer Person einzustellen, wenn seiner Ansicht nach gegen die Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels verstoßen wurde. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, von den Teilnehmern zu verlangen, dass sie zu jedem Zeitpunkt während des Gewinnspiels einen Nachweis über die Teilnahmeberechtigung erbringen.
§ 3 Ausschlüsse
(1) Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.
(2) Eine Barauszahlung oder Tausch des Gewinns ist ausgeschlossen.
(3) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 4 Durchführung und Abwicklung
(1) Der Gewinner wird unter unabhängiger Aufsicht per Software nach dem Zufallsprinzip unter allen teilnahmeberechtigten Einsendungen ausgewählt, die der Veranstalter und oder sein Vertreter erhalten und verifiziert haben (um zu erfahren, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verwenden, lesen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung).
(2) Unmittelbar nach Beendigung des Gewinnspiels werden die Gewinner postalisch, per E-Mail, DM (DirectMessage) oder telefonisch benachrichtigt. Der Gewinnspielteilnehmer ist damit einverstanden, dass JTI oder ein von JTI mit der Durchführung des Gewinnspiels beauftragter Dienstleister den Gewinnspielteilnehmer bei erfolgreicher Teilnahme am Gewinnspiel über den Gewinn kontaktiert. Der jeweilige Gewinner ist verpflichtet, den Zugang der Gewinnbenachrichtigung binnen fünf (5) Tagen nach deren Absenden an eine der von ihm angegebenen Kontaktadressen (postalisch, elektronisch) in Text- oder Schriftform gegenüber JTI zu bestätigen; andernfalls verfällt der Gewinnanspruch und es wird ein neuer Gewinner ermittelt. Ein Gewinnanspruch entfällt jeweils auch dann, wenn der Gewinn beim Gewinner nach zwei erfolglosen Versuchen nicht zugestellt werden kann.
Da PLOOM ausschließlich für volljährige Nutzer*innen bestimmt ist, ist JTI oder ein von JTI mit der Durchführung des Gewinnspiels beauftragter Dienstleister dazu berechtigt, einen Altersnachweis in Form einer Registrierung auf ploom.com anzufordern.
§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
JTI behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angaben von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht JTI insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.
§ 6 Austausch des Gewinns
Ist JTI die Herausgabe des ausgelobten Gewinns unmöglich, erhält der Gewinner einen gleichartigen und gleichwertigen Gewinn, es sei denn JTI hat die Unmöglichkeit nicht zu vertreten.
§ 7 Datenschutz
JTI verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Allgemeinen Datenschutzbestimmung verwiesen. Für den Fall, dass die Auslieferung bestimmter Preise über beauftragte Dienstleister, Fachhändler oder sonstige Anbieter abgewickelt wird, ist JTI berechtigt, die Kontaktdaten des jeweiligen Gewinners den jeweiligen Dienstleister, Fachhändler oder Anbieter mitzuteilen, damit dieser mit ihm in Kontakt treten kann.
§ 8 Gewährleistung, Haftung
(1) JTI wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen befreit, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
(2) JTI haftet nur für Schäden, welche von JTI oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurde. Das gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
(3) JTI behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel und die Teilnahmebedingungen im Falle einer Epidemie, Pandemie, Katastrophe, eines Krieges, ziviler oder militärischer Unruhen, höherer Gewalt oder eines tatsächlichen oder erwarteten Verstoßes gegen geltendes Recht ohne Vorankündigung zu stornieren oder zu ändern. Alle Änderungen am Wettbewerb werden den Teilnehmern so schnell wie möglich von JTI mitgeteilt.
§ 9 Besonderheiten bei Reisegewinnen
JTI ist nicht Reiseveranstalter im Sinne des § 651a BGB.
Bei Reisegewinnen haftet JTI nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Reiseangebots oder der begründeten Absage der Reise durch den Reiseveranstalter. Die Reise ist innerhalb eines Jahres nach Gewinnmitteilung anzutreten. Nach Ablauf des Jahres verfällt der Anspruch auf die Reise. Dies gilt nicht, wenn die Reise aus einem vom Reiseveranstalter zu vertretenem Grunde nicht innerhalb der Jahresfrist stattfinden kann. Die Möglichkeit der Auszahlung des Reisewertes ist ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf einen festen Reisetermin, es sei denn, der Termin ist in dem jeweiligen Gewinnspiel bereits genannt. Wird die Reise nicht zu den vorgegebenen Bedingungen angetreten, entfällt der Gewinnanspruch. Das Vorhandensein etwaig erforderlicher Reisepapiere (z.B. Reisepass, Visa etc.) fällt allein in den Verantwortungsbereich des jeweiligen Gewinners. Der in dem jeweiligen Gewinnspiel genannte Wert der Reise bezieht sich auf den saisonalen Höchstpreis. Kosten der Reise, die nicht ausdrücklich in der jeweiligen Gewinnbeschreibung genannt werden (z.B. Transferkosten, Taschengeld, Verpflegungsmehraufwand, Minibar, Telefon, Versicherungen, Steuern etc.) sind von dem jeweiligen Gewinner zu tragen.
§ 10 Besonderheiten bei Ticketgewinnen
Bei Ticketgewinnen von Veranstaltungen jeglicher Art haftet JTI nicht, wenn die Veranstaltung aus von JTI nicht zu vertretenden Gründen nicht stattfindet. Der Gewinner hat keinen Anspruch auf die Teilnahme an einer Ersatzveranstaltung. Für etwaige in Erwartung an die Teilnahme an der Veranstaltung getätigten nutzlosen Aufwendungen haftet JTI nicht.
§ 11 Sonstiges
(1) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar
(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, eine unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die sie bei Kenntnis der Unwirksamkeit zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten und die bei wirtschaftlicher Betrachtung der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht; gleiches gilt für Vertragslücken.



