Swipe & Win Teilnahmebedingungen

§ 1 Gewinnspiel

Veranstalter des Gewinnspiels ist die JT International Germany GmbH („nachfolgend „JTI“ oder „Veranstalter“), Peter-Huppertz-Straße 11, 51063 Köln.


§ 2 Teilnahmeberechtigung

(1) Teilnehmen kann jeder volljährige Nutzer von Tabakprodukten und Nikotinkonsumgütern mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Mitarbeiter von JTI, deren Angehörige ersten Grades sowie Mitarbeiter teilnehmender Dienstleister sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen ist nicht gestattet und wird von JTI unverzüglich nach Kenntniserlangung zur Anzeige gebracht. 

(2) Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit seiner Daten selbst verantwortlich. Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss erfolgen.

(3) Pro Person wird nur eine Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert. Mehrfachanmeldungen derselben Person werden ausgeschlossen.

(4) JTI behält sich das Recht vor, die Teilnahme einer Person abzulehnen oder die Teilnahme einer Person einzustellen, wenn ihrer Ansicht nach gegen die Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels verstoßen wurde. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, von den Teilnehmern zu verlangen, dass sie zu jedem Zeitpunkt während des Gewinnspiels einen Nachweis über die Teilnahmeberechtigung erbringen.

(5) Um an der Verlosung des Hauptgewinns teilzunehmen, müssen die teilnehmenden Ploom Club-Mitglieder:

(a) diesen Teilnahmebedingungen zustimmen, 

(b) bis spätestens 17.07.2026 die ersten drei Rubbellose im Rahmen des „Swipe & Win“-Spiels vollständig freirubbeln und die jeweils angezeigten Gewinne durch Klick auf „Gewinn einsammeln“ bzw. „Jetzt Punkte einsammeln“ aktiv bestätigen. 

Nur durch das aktive Einsammeln der Gewinne mittels Klick auf „Gewinn einsammeln“ bzw. „Jetzt Punkte einsammeln“ werden sowohl die jeweiligen Sofortgewinne (z. B. Clubpunkte) gutgeschrieben als auch – sofern gewonnen – die Teilnahme an der Verlosung des Hauptgewinns wirksam aktiviert; pro entsprechendem Gewinn erhält das teilnehmende Mitglied jeweils ein Los für den Lostopf. Mehrere Lose können erzielt werden.

Die Hauptverlosung der 5x2 Tickets („2-Day Standard Tickets + Camping“) findet am 20.07.2026 statt.


§ 3 Ausschlüsse

(1) Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.

(2) Eine Barauszahlung oder Tausch des Gewinns ist ausgeschlossen.

(3) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


§ 4 Durchführung und Abwicklung

(1) Der Gewinner wird unter unabhängiger Aufsicht per Software nach dem Zufallsprinzip unter allen teilnahmeberechtigten Einsendungen ausgewählt, die der Veranstalter und oder sein Vertreter erhalten und verifiziert haben (um zu erfahren, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verwenden, lesen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung).

(2) Unmittelbar nach Beendigung des Gewinnspiels werden die Gewinner per E-Mail benachrichtigt. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, die Spam-Filter zu überprüfen, um den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung sicherzustellen. Der Gewinnspielteilnehmer ist damit einverstanden, dass JTI oder ein von JTI mit der Durchführung des Gewinnspiels beauftragter Dienstleister den Gewinnspielteilnehmer bei erfolgreicher Teilnahme am Gewinnspiel über den Gewinn kontaktiert. 

Der jeweilige Gewinner ist verpflichtet, den Zugang der Gewinnbenachrichtigung binnen drei (3) Tagen nach deren Absenden in Text- oder Schriftform gegenüber JTI zu bestätigen und die Annahme des Verlosungspreises zu erklären; andernfalls verfällt der Gewinnanspruch und es wird ein neuer Gewinner ermittelt. Ein Gewinnanspruch entfällt jeweils auch dann, wenn der Gewinn beim Gewinner nach zwei erfolglosen Versuchen nicht zugestellt werden kann.


§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels; Verlängerung

JTI behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angaben von Gründen zu verlängern, abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht JTI insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.


§ 6 Gewinne

Der Hauptgewinn besteht aus 5x2 „2-Day Standard Tickets + Camping“, jeweils 1 Ticket für den Gewinner und eine vom Gewinner benannte volljährigen Begleitperson (Gast) zum San Hejmo Festival 2026, einschließlich der folgenden Leistungen:

Zugang zum San Hejmo Festivalgelände am Freitag, 14.08.26 und Samstag, 15.08.26 und zur Camping Area. 

Die Tickets bieten Zugang zum San Hejmo Festivalgelände am Freitag und Samstag (14.08-15.08.2026) sowie zur Camping Area. Die Camping Ausstattung, Getränke, Lebensmittelversorgung und Müllpfand sind nicht inbegriffen und müssen von den Gewinnern eigentständig gestellt werden. Einlass ab 18 Jahren.

Der Gast muss mindestens 18 Jahre alt sein. Der Gast muss ebenfalls diesen Teilnahmebedingungen zustimmen, soweit zutreffend.


§ 7 Austausch des Gewinns

Ist JTI die Herausgabe des ausgelobten Gewinns unmöglich, erhält der Gewinner einen gleichartigen und gleichwertigen Gewinn, es sei denn JTI hat die Unmöglichkeit nicht zu vertreten. Die Gewinne sind nicht austauschbar, nicht übertragbar und nicht gegen Bargeld oder andere Preise einlösbar.


§ 8 Datenschutz

JTI verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Allgemeinen Datenschutzbestimmungen verwiesen. Für den Fall, dass die Auslieferung bestimmter Preise über beauftragte Dienstleister, Fachhändler oder sonstige Anbieter abgewickelt wird, ist JTI berechtigt, die Kontaktdaten des jeweiligen Gewinners den jeweiligen Dienstleister, Fachhändler oder Anbieter mitzuteilen, damit dieser mit ihm in Kontakt treten kann.

Der Gewinner erklärt und garantiert, dass sein/ihr Gast volljährig ist und akzeptiert hat, von JTI zum Zweck der Durchführung der Preise kontaktiert zu werden.


§ 9 Gewährleistung, Haftung

(1) JTI wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen befreit, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.

(2) JTI haftet nur für Schäden, welche von JTI oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurde. Das gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.

(3) JTI behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel und die Teilnahmebedingungen im Falle einer Epidemie, Pandemie, Katastrophe, eines Krieges, ziviler oder militärischer Unruhen, höherer Gewalt oder eines tatsächlichen oder erwarteten Verstoßes gegen geltendes Recht ohne Vorankündigung zu stornieren oder zu ändern. Alle Änderungen am Wettbewerb werden den Teilnehmern so schnell wie möglich von JTI mitgeteilt.


§ 10 Verfall

Die Teilnehmer, die Gewinner und die Gäste erkennen an, dass das Interesse und der gute Ruf von JTI von größter Bedeutung sind. Die Teilnehmer, die Gewinner und die Gäste dürfen JTI durch Handlungen oder Unterlassungen, direkt oder indirekt, nicht in Misskredit bringen. Waffen, scharfe Messer, Drogen oder illegale Substanzen sind während der Veranstaltung zu keinem Zeitpunkt erlaubt. JTI behält sich das Recht vor, einen Teilnehmer von der Verlosung auszuschließen oder die Preise von einem Gewinner und/oder einem Gast zurückzuziehen und den Gewinner und/oder den Gast (und den begleitenden Gewinner oder Gast, je nach Fall) von der Veranstaltung auszuschließen, wenn ein solcher Teilnehmer, Gewinner oder Gast:

eine wesentliche Verpflichtung aus diesen Teilnahmebedingungen verletzt,

auf einer Sanktionsliste eines Landes steht,

Geschäftsaktivitäten betreibt, die mit JTI konkurrieren, oder

im Besitz eines der verbotenen Gegenstände ist, unter dem Einfluss illegaler Substanzen steht oder ein störendes, beleidigendes, aggressives oder gefährliches Verhalten zeigt, zu irgendeinem Zeitpunkt während der Veranstaltung.


§ 11 Besonderheiten bei Reisegewinnen

JTI ist nicht Reiseveranstalter im Sinne des § 651a BGB.

Bei Reisegewinnen haftet JTI nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Reiseangebots oder der begründeten Absage der Reise durch den Reiseveranstalter. Die Reise ist innerhalb eines Jahres nach Gewinnmitteilung anzutreten. Nach Ablauf des Jahres verfällt der Anspruch auf die Reise. Dies gilt nicht, wenn die Reise aus einem vom Reiseveranstalter zu vertretenem Grunde nicht innerhalb der Jahresfrist stattfinden kann. Die Möglichkeit der Auszahlung des Reisewertes ist ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf einen festen Reisetermin, es sei denn, der Termin ist in dem jeweiligen Gewinnspiel bereits genannt. Wird die Reise nicht zu den vorgegebenen Bedingungen angetreten, entfällt der Gewinnanspruch. Das Vorhandensein etwaig erforderlicher Reisepapiere (z.B. Reisepass, Visa etc.) fällt allein in den Verantwortungsbereich des jeweiligen Gewinners. Kosten der Reise, die nicht ausdrücklich in der jeweiligen Gewinnbeschreibung genannt werden (z.B. Transferkosten, Taschengeld, Verpflegungsmehraufwand, Minibar, Telefon, Versicherungen, Steuern etc.) sind von dem jeweiligen Gewinner zu tragen.


§ 12 Besonderheiten bei Ticketgewinnen

Bei Ticketgewinnen von Veranstaltungen jeglicher Art haftet JTI nicht, wenn die Veranstaltung aus von JTI nicht zu vertretenden Gründen nicht stattfindet. Der Gewinner hat keinen Anspruch auf die Teilnahme an einer Ersatzveranstaltung. Für etwaige in Erwartung an die Teilnahme an der Veranstaltung getätigten nutzlosen Aufwendungen haftet JTI nicht.


§ 13 Sonstiges

(1) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, eine unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die sie bei Kenntnis der Unwirksamkeit zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten und die bei wirtschaftlicher Betrachtung der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht; gleiches gilt für Vertragslücken.

Stand: Juni 2026